Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in dieser Woche gab es umfangreiches Informationsmaterial aus dem Kultusministerium, welches wir Ihnen hier zur Verfügung stellen. Darüber hinaus haben wir Ihnen alle für Sie relevanten Unterlagen über die IServ-Adresse Ihres Kindes zukommen lassen. Bitte lesen Sie diese wichtigen Informationen aufmerksam durch.
Das gesamte Kollegium wünscht Ihnen weiterhin viel Kraft in dieser sehr herausfordernden Zeit, in der Sie stark gefordert sind!
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
seit dem 21.01.2021 befinden wir uns im Szenario B mit der Möglichkeit für Eltern, ihre Kinder von der Präsenzpflicht zu befreien. Die vom Präsenzunterricht befreiten Kinder sind weiterhin schulpflichtig. Im Szenario B besuchen die Schülerinnen und Schüler an festen Wochentagen die Schule.
Gruppe A: Montag und Mittwoch - abwechselnd mit Gruppe B jeden zweiten Freitag
Gruppe B: Dienstag und Donnerstag - abwechselnd mit Gruppe A jeden zweiten Freitag
Die Klassen 3a und 3b können im Klassenverband unterrichtet werden, da die Höchstzahl von 16 Personen pro Raum unterschritten ist. Klasse 3a wird der Gruppe A zugeordnet und Klasse 3b der Gruppe B.
Schauen Sie bitte weiterhin regelmäßig in Ihr IServ-Postfach - dort erhalten Sie alle Informationen.
Wir danken für Ihr Verständnis und hoffen, dass die Einschränkungen des Schulbetriebes bald gefahrlos aufgehoben werden können.
Bleiben Sie gesund!
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in dieser Woche gab es am 26.11.2020 umfangreiches Informationsmaterial aus dem Kultusministerium.
Wir haben Ihnen alle für Sie relevanten Unterlagen über die IServ-Adresse Ihres Kindes zukommen lassen. Bitte lesen Sie diese wichtigen Informationen aufmerksam mit Ihren Kindern durch.
Bei Rückfragen können Sie uns unter den folgenden Kontaktdaten erreichen:
Telefon: 0591/9110140 (Sekretariat/Schulleitung)
E-Mail: gsgauerbach@t-online.de
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
anbei finden Sie den Link, um sich bei Iserv anmelden zu können. Wir hoffen, dass sich jedes Kind nun erfolgreich anmelden kann. Viel Erfolg uind Freude beim Ausprobieren!
https://gsgauerbach.schulserver.de/iserv/app/login?target=%2Fiserv%2F
Zutrittsbeschränkung
Personen, die nicht in der Schule unterrichtet werden oder dort nicht regelmäßig tätig sind, dürfen nur nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat und aus einem wichtigen Grund unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m das Schulgebäude betreten. Somit ist die Begleitung des Kindes durch ein Elternteil untersagt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
anbei finden Sie einen Ministerbrief von unserem Kultusminister Grant Hendrik Tonne. Dort wird das Projekt "LernRäume" vorgestellt, welches ein freiwilliges und außerschulisches Bildungsangebot beinhaltet.
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
heute Morgen ist uns der "Niedersächsische Rahmen-Hygieneplan Corona Schule" zugesandt worden. Wir stellen Ihnen den Rahmen-Hygieneplan als PDF-Datei zur Verfügung und bitten Sie darum, ihn sorgfältig zu lesen. Über die konkrete Umsetzung des Hygieneplans an unserer Schule werden wir Sie an dieser Stelle in der kommenden Woche informieren.
Alles Gute und bleiben Sie gesund!
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,
am 16.04.20 wurde der Leitfaden für die Schule in Corona-Zeiten veröffentlicht. In diesem Leitfaden finden sich alle wesentlichen Informationen, zur Organisation des schulischen Lebens und die schrittweise Rückkehr in den Schulbetrieb. Trotz enger Absprachen mit den Schulen im Schulverbund müssen zum Teil individuelle Lösungen gefunden und individuelle Absprachen für die einzelnen Schulstandorte getroffen werden. Zusätzlich zum Leitfaden für die Schulen gibt es seit dem 17.04.20 auch einen Leitfaden für Eltern, Schülerinnen und Schüler. In diesem Leitfaden finden Sie alle wichtigen Informationen für die kommenden Wochen und auch Hinweise auf digitale Lernangebote seitens des Kultusministeriums. Den Leitfaden für Eltern und Erziehungsberechtigte finden Sie weiter unten als PDF-Download. Ebenso sind per Rundverfügung vom 17.04.20 die Berufs- und Personengruppen erweitert worden, die zur Notbetreuung berechtigt sind (siehe weiter unten). Erste Umsetzungen der verschiedenen Erlasse und Verfügungen für unsere Schule bedeuten:
Aktualisierte Fassung zur Notbetreuung (17.04.20)
Kriterien für die Aufnahme von Kindern:
a) Kinder, die bisher im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigt wurden, sind weiterhin zu betreuen
(auch Härtefälle).
b) Nach der Erweiterung der verordnungsrechtlichen Grundlage sind überdies Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufzunehmen. So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein. Daher sollten auch Erziehungsberechtigte in den vorgenannten Bereichen die Möglichkeit haben, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung in Schulen zurückzugreifen, sofern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist. Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus.
Diese Priorität müssen alle Beteiligten stets im Blick behalten.
c) Betreuung in besonderen Härtefällen
Bei den besonderen Härtefällen können auch folgende Gesichtspunkte Berücksichtigung finden: