Wissenswertes: Schulanmeldung 2024/25 / Schulfähigkeit / Übergang Kita - Schule

In diesem Jahr werden die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2024/25 erstmals als Onlinemeldung über das Serviceportal "Open Rathaus" auf der Homepage der Stadt Lingen entgegengenommen.                               Lesen Sie bitte hierzu "Informationen zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2024_25".

Informationen zur Schulanameldung für das Schuljahr 2024_25
Informationen zur Schulanmeldung für das
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Topfit für Kita und Schule
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Die folgenden Ausführen stammen von: Leonard Liese; Leiter des Schulpsychologischen Dienstes in Bergisch-Gladbach, Nordrhein-Westfalen. Einige wenige Passagen sind den Gegebenheiten in Niedersachsen und dem Emsland angepasst worden.

 

Stand: März 2021

 

 

1. Die rechtliche Situation
1.1 Gesetzestext
1.2 Der Klartext
1.3 Das Einschulungsalter
2. Der Ablauf
3. Der Geburtstag - eine erste Entscheidungshilfe
4. Die körperliche Reife - nicht zu unterschätzen
5. Die intellektuelle Reife - oft überschätzt
5.1 Unterschiedliche Voraussetzungen
5.2 Fertigkeiten und Fähigkeiten - oder "Wissen" und "Kapieren"
5.3 Faustregeln - oder: Was ist wichtig?
6. Die soziale Reife
7. Vorzeitige Einschulung - ein paar Faustregeln zu Pro und Contra
8. Ein paar "Nebensächlichkeiten"

 

 

Ihr Kind wird sechs Jahre alt, also steht die Einschulung vor der Tür. Damit wird unweigerlich ein neues Kapitel im Leben des Kindes aufgeschlagen, für die meisten ein erfreuliches Kapitel und für manche ein leidvolles. Vielleicht kann man gerade an diesem Punkt der Einschulung ein paar Fehler vermeiden, die dafür verantwortlich sein können, dass es jetzt oder später Probleme gibt - dazu ein paar Ratschläge aus schulpsychologischer Sicht. 1. Die rechtliche Situation

1.1 Gesetzestexte
§ 64 Niedersächsisches Schulgesetz
Beginn der Schulpflicht

 

(1)1Mit dem Beginn eines Schuljahres werden die Kinder schulpflichtig, die das sechste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum folgenden 30. September vollenden werden.

 

 2Für Kinder, die das sechste Lebensjahr in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben; die Erklärung ist vor dem Beginn des in Satz 1 genannten Schuljahres bis zum 1. Mai gegenüber der Schule abzugeben.

 

 3Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. 4Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

 

(2) 1Schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um mit der Aussicht auf Erfolg am Unterricht der Grundschule oder einer Förderschule teilzunehmen, können vom Schulbesuch um ein Jahr zurückgestellt werden. 2Sie können verpflichtet werden, zur Förderung ihrer Entwicklung einen Schulkindergarten zu besuchen.

 

Ergänzende Bestimmungen
Aufnahme in die Schule und Zurückstellung vom Schulbesuch
Die Erziehungsberechtigten melden die gemäß §64 NSchG schulpflichtigen Kinder nach Aufforderung durch den Schulträger im September in der für sie künftig zuständigen Grundschule an. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die nach Satz 1 noch nicht schulpflichtig sind, unter den Voraussetzungen des §64 Abs.1 Satz 2 NSchG zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden ("Kann-Kinder").
Die angemeldeten schulpflichtigen Kinder und "Kann-Kinder" sind von der Schule aufzunehmen, es sei denn, dass sie für den Schulbesuch körperlich, geistig oder in ihrem Sozialverhalten nicht genügend entwickelt sind.

 

Bei der Entscheidung über die Aufnahme können
· die Ergebnisse von Einschulungsuntersuchungen oder von Früherkennungsuntersuchungen (U9), soweit diese Aussagen zur Schulfähigkeit enthalten, sowie
· mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten Auskünfte von besuchten vorschulischen Einrichtungen herangezogen,
· anerkannte Testverfahren durchgeführt,
· die Schulärztin oder der Schularzt oder die schulpsychologische Beratung hinzugezogen werden.

 

Im Fall einer Zurückstellung soll die nach §64 Abs.2 Satz 2 NSchG mögliche Verpflichtung zum Besuch eines Schulkindergartens nur ausgesprochen werden, wenn dieser in zumutbarer Weise erreicht werden kann (das ist in Lingen gegeben) und sein Besuch auch geeignet ist, den individuell festgestellten Entwicklungsrückstand abzubauen. Sofern keine Verpflichtung zum Besuch eines Schulkindergartens ausgesprochen wird, sollen die Erziehungsberechtigten darüber informiert werden, dass Kinder bis zum Schuleintritt einen Kindergartenplatz beanspruchen kann.

Zurückstellung nach Aufnahme
Stellt die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer während der ersten sechs Schulwochen fest, dass die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht noch nicht gegeben sind, so kann die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Ablauf dieser Frist ein Kind vom Schulbesuch zurückstellen. Diese Frist kann in begründeten Einzelfällen bis zum 1.Dezember eines Jahres verlängert werden.

 

Verfahren
Über die Aufnahme entscheidet die Schule. Vor der Zurückstellung schulpflichtiger Kinder oder der Nichtaufnahme von "Kann-Kindern" sind die Erziehungsberechtigten zu hören. Eine Zurückstellung ist nur einmal zulässig.

 

1.2 Der Klartext
Das war reichlich viel Behörden-Deutsch, aber zum Verständnis des Problems unvermeidlich. Es gibt also einige Varianten bei der Einschulung:
- die vorzeitige Einschulung auf Antrag der Eltern,
- die "regelgerechte" Einschulung,

 

- die „Nichteinschulung“  von Kindern, die das sechste Lebensjahr in dem Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten bis spätestens 1. Mai des Einschulungsjahres,
- die Zurückstellung nach Entscheidung der Schulleitung (gilt für schulpflichtige Kinder),
- die Zurückstellung auf Antrag der Erziehungsberechtigten (gilt für schulpflichtige Kinder), ,
- die Zurückstellung nach einer sechswöchigen Beobachtung in der Schule. Wichtig ist dabei immer der Satz "Über die Aufnahme entscheidet die Schule (sprich die Schulleitung)". Die Stellungnahme des Gesundheitsamts, eines Arztes oder eventuell im Ausnahmefall eine Schulreifeuntersuchung beim Schulpsychologischen Dienst haben immer nur empfehlenden Charakter, die Entscheidung verbleibt uneingeschränkt bei Rektorin oder Rektor der Grundschule.

Bei der Überlegung, ein Kind auf Antrag der Eltern noch für ein Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen, ist zu beachten, dass der Antrag begründet werden muss. Es genügt also nicht, sich nur mit dem Wunsch an die Schulleitung zu wenden, sondern Sie müssen dazu einen Bericht oder ein Gutachten des Kindergartens, einer Kinderärztin bzw. eines Kinderarztes oder einer Psychologin bzw. eines Psychologen vorlegen. Zwingend vorgeschrieben ist auch ein Beratungsgespräch zwischen Ihnen und der Schulleitung, in dem Ihre Beweggründe erörtert werden.

1.3 "Das" Einschulungsalter
Alleine die Vielzahl der Varianten bei der Einschulung erklärt, warum man in den ersten Schuljahren Kinder sehr unterschiedlichen Alters antrifft.
In der lang währenden Diskussion um das deutsche Bildungswesen ist immer wieder die Rede davon, dass Kinder in Deutschland zu spät in die Schule kommen, und dann werden gerne andere Staaten als Beispiel angeführt, in denen die Kinder mit vier oder fünf Jahren eingeschult werden. Aber man muss schon genau hinsehen, was für "Schulen" das sind. Man kommt dann bald zu dem Schluss, dass in diesen Schulen zuerst die Fähigkeiten angesprochen werden, um deren Entwicklung sich in Deutschland der Kindergarten kümmert, dass es sich also teils um die Frage des "Etiketts" handelt. Wir können festhalten, dass ein Kind in aller Regel (und keine Regel ohne Ausnahme) in Alter von etwa sechs bis sieben Jahren "reif" ist für unser bestehendes Schulsystem.

2. Der Ablauf
Wenn Ihr Kind zum kommenden Schuljahr schulpflichtig wird, erhalten Sie rechtzeitig von Ihrer Stadt-verwaltung ein Anschreiben, in dem Ihnen die in Frage kommenden Schulen und deren Anmeldetermine genannt werden. Hinweise darauf finden Sie zusätzlich in der Lokalpresse. Oft melden sich die Schulen zusätzlich bei Ihnen. Sie können beruhigt davon ausgehen, dass die Formalien um die Einschulung gut geregelt sind. Beachten Sie bitte, dass Ihr Kind mit der Anmeldung noch nicht als "in die Schule aufgenommen" gilt.

Achtung! Wenn Sie an vorzeitige Einschulung Ihres Kindes denken, müssen Sie sich selber um die Anmeldetermine kümmern, denn die Verwaltung wird Sie nicht benachrichtigen, weil Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn ja noch nicht schulpflichtig ist.
In der verbleibenden Zeit bis zum Sommer wird Ihr Kind von Schulärztin oder Schularzt untersucht werden. (entfällt im Jahr 2021)

Was die Schule in der folgenden Zeit tut, um Ihr Kind kennenzulernen und sich ein Bild von seiner Schulfähigkeit zu machen, ist nicht im Detail vorgeschrieben. Aber jede Schule hat ein sehr eigenes Interesse daran, diese Frage besonders gründlich zu prüfen und die Zahl überforderter (oder auch später unterforderter) Kinder so klein wie nur möglich zu halten. Vertrauen Sie bitte in diesem Punkt auf die Interessenlage der Schule, vor allem aber auf die pädagogische Erfahrung der Schulleitungen und der Lehrerinnen oder Lehrer.

Zum Glück hat man von dem Unfug abgelassen, einen "Schulreifetest" als wesentliches oder gar einziges Entscheidungskriterium für die Schulfähigkeit einzusetzen. Im Einzelfall mag ein solcher Test als zusätzliche (!) Entscheidungshilfe durchaus sinnvoll sein, aber es geht heute viel mehr um das Beobachten der Kinder in lebensnahen Situationen. Deshalb gehen die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen schon in die Kindergärten, "spielen Schule" mit den zukünftigen Schulkindern, beobachten sie in ihren Fertigkeiten und ihrem Verhalten in der Gruppe, machen sich ein Bild von der möglichen Aufmerksamkeitsspanne und tragen so ein Mosaik von einzelnen Eindrücken zusammen, das nachher ein viel besseres Bild vom Kind ergibt, als es das Ergebnis eines einzelnen Tests könnte. Sie können sicher sein, dass hier nicht leichtfertig entschieden wird.

3. Der "Geburtstag" - eine erste Entscheidungshilfe
Merkwürdige Überschrift! Wir leben ja in einem Land mit blühender Bürokratie und sind es gewohnt, sehr häufig unser Geburtsdatum anzugeben. Beim Punkt der Schulreife lohnen sich aber mal ein paar "verquere" Gedanken zum Thema.
Schulpflichtig werden alle Kinder eines Jahrgangs, da wir ja leider nur einen Einschulungstermin pro Jahr haben. Das heißt, dass schon bei den "regelgerechten" Kindern welche dabei sind, die am ersten Schultag sechs Jahre und ein paar Wochen alt sind, aber auch solche, die schon sieben sind. Und bei diesem Gedanken beziehen wir uns immer auf das vom Standesamt eingetragene Geburtsdatum.

Aber nun betritt ja nicht jedes Kind diese Welt mit den gleichen Voraussetzungen. Was ist, wenn ein Kind am 29. Juni geboren wurde, und das im siebten Schwangerschaftsmonat? Formal ist es ebenso schulpflichtig wie ein Kind, das am 2. Juli des Vorjahres als robuster und voll entwickelter Säugling zur Welt kam. In der Entwicklung (nicht nur der körperlichen) liegen möglicherweise zwischen diesen beiden Kindern Welten.

Schulpsychologische Erfahrung zeigt, dass die jüngeren Kinder eines Schuljahrgangs in der Tat etwas häufiger Probleme haben als die älteren. Meist sind diese Schwierigkeiten nicht so gravierend, dass irgendeine Maßnahme nötig wäre, aber man merkt manchmal doch, dass diese Kinder näher an ihrer Leistungsgrenze arbeiten.

4. Die körperliche Reife - nicht zu unterschätzen
Kinder zwischen fünf und sieben Jahren können körperlich in sehr unterschiedlicher Verfassung sein.
In aller Regel wird es eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt geben, der Ihre Tochter oder Ihren Sohn bereits länger kennt, im Idealfall die Vorsorge-Untersuchungen (nach dem "gelben Heft") durchgeführt hat und über vorherige Erkrankungen informiert ist, also Ihr Kind mit Fachkunde in seiner körperlichen und geistigen Entwicklung begleitet hat.

Wenn Sie selber Bedenken haben bezüglich der Schulreife Ihres Kindes, suchen Sie Kinderärztin oder Kinderarzt auf. Auch wenn Sie eine vorzeitige Einschulung ins Auge fassen, sollten Sie zur Sicherheit das Gespräch suchen.
Bedenken (besonders bei einer geplanten vorzeitigen Einschulung) sollten Sie haben, wenn Ihr Kind zum Beispiel

noch sehr klein ist und insgesamt sehr "kindlich" wirkt,

kaum einen Tornister mit den nötigen Siebensachen alleine tragen kann,

eine starke Neigung zu Allergien und/oder Infektionskrankheiten bestand oder noch besteht,

Ihr Kind durch eine längere schwerwiegende Erkrankung oder einen Unfall eine erhebliche Ausfallzeit erlitten hat (vielleicht sogar mit längerem Krankenhaus-Aufenthalt),

Ihr Kind nach dem Kindergarten sehr müde und erschöpft wirkt, vielleicht noch unbedingt auf einen Mittagsschlaf angewiesen ist,

Sie größere Probleme in der grobmotorischen Koordination bemerken (z.B. bei Radfahren, Balancieren, Klettern) oder in der feinmotorischen Koordination (z.B. beim Ausmalen und Ausschneiden, beim Bauen mit kleinen Legosteinen, beim Basteln).

5. Die intellektuelle Reife - oft überschätzt
5.1 Unterschiedliche Voraussetzungen
Es muss unterschieden werden zwischen den Fertigkeiten des Kindes und den Fähigkeiten. Beides kann bei Kindern im Einschulungsalter enorm unterschiedlich sein, muss aber getrennt voneinander betrachtet werden. Sicherlich gibt es Vorschulkinder, die ansatzweise lesen können (zumindest einzelne Wörter), ein paar Buchstaben beherrschen (oder auch fast alle), ihren Namen schreiben können (auch wenn der kompliziert ist), die einfache Rechenoperationen schon beherrschen. Das führt oft zu dem Gedanken, dass "dieses Kind doch nun unbedingt in die Schule muss". Aber man sollte schon etwas genauer anschauen, was ein Kind "kann".

Zuerst stellt sich die Frage, woher ein Kind denn diese Fertigkeiten hat, also bestimmte Anfänge solcher Kulturtechniken schon kann. Häufig ist es so, dass die Kinder ein bisschen Rechnen, Schreiben und Lesen von ihren älteren Geschwistern mitbekommen haben. Sie sind innerhalb der Familie auch vom Erledigen der Hausaufgaben irgendwie betroffen und lernen am Rande zwangsläufig ein wenig mit.

Kinder, die in einer Familie aufwachsen, in der viel gelesen wird, entwickeln natürlich auch früher ein Interesse daran, eben weil sie verstehen wollen, was die anderen da tun. Wer oft vorgelesen bekommt, möchte das vielleicht auch selber schneller können. Wenn Eltern oder Geschwister gelegentlich Briefe schreiben, wächst auch daraus wahrscheinlich ein Interesse an Buchstaben und Wörtern oder der Wunsch, das auch mal zu machen. Wer viel mit Legosteinen spielt, hat zwangsläufig Kontakt mit Mathematik; das mag sich merkwürdig anhören, aber Lego oder Vergleichbares ist für viele Kinder der erste Kontakt mit dem Rechnen (Beispiel: ich will eine Mauer bauen, die unten aus einem Stein mit acht Knöpfchen besteht; oben habe ich einen Vierer aufgesteckt, also muss ich einen zweiten Vierer suchen, oder zwei Zweier - Mathematik!). Und so gibt es viele weitere Beispiele, wie sich die Umgebung, in der ein Kind bisher aufgewachsen ist, auswirkt auf das, was ein Kind kann - und zwar sowohl auf Fertigkeiten als auf Fähigkeiten.

5.2 Fertigkeiten und Fähigkeiten - oder "Wissen" und "Begreifen"
Nun muss man sich Gedanken machen um den Unterschied zwischen "Wissen" und "Begreifen". Nehmen wir als Beispiel das Rechnen: möglicherweise weiß ein Kind, dass drei plus drei sechs sind, weil es genau diese Aufgabe häufig mitbekommen hat, wenn mit dem älteren Geschwister geübt wurde. Das ist dann zwar Wissen, aber bloß mechanisch gelernt wie ein Abzählreim. Vielleicht weiß es aber auch, dass drei plus drei sechs sind, man aber die Sechs genauso zerlegen kann in 1+5 , in 2+4 , oder umgekehrt 4+2 und 5+1. Das meine ich mit "Begreifen".

Die Fähigkeiten von Kindern vor der Einschulung können also sehr ähnlich aussehen, aber doch ganz unterschiedlich sein. So hört man von manchen Eltern oft den Satz "Und er kann schon bis 50 zählen!" Wenn das ein auswendig gelerntes reines Abzählen ist, hat es überhaupt keine Bedeutung. Wenn Ihr Kind aber begriffen hat, dass der Zahlenraum zum Beispiel in Zehnerblöcken aufgebaut ist und deshalb 5+2 genau so einfach zu rechnen ist wie 15+2 oder 25+2, dann ist es in der Tat mathematisch schon sehr weit.

Wenn Sie also das Gefühl haben, dass Ihr Kind schon sehr viel kann, dann klopfen Sie dieses Können genau und kritisch ab auf den Unterschied zwischen "Wissen" und "Begreifen".

5.3 Faustregeln - oder: Was ist wichtig?
Oft wird Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen die Frage gestellt, was ein Kind denn "können muss", um schulfähig zu sein. Und meistens spuken den Fragenden solche Fertigkeiten im Kopf herum wie "bis zwanzig zählen", "die gängigsten Buchstaben können" und Ähnliches. Gut, das schadet wirklich nicht, aber wichtiger sind grundlegendere Fähigkeiten. Denn die genannten Leistungen wird die Schule Ihrem Kind sehr schnell beibringen können - aber nur dann, wenn bestimmte Grundlagen vorhanden sind.

Ihr Kind sollte in der Lage sein, in vollständigen Sätzen und folgerichtig zu erzählen und zu beschreiben. Dazu genügt, wenn es Ihnen einen üblichen Vorgang aus dem Kindergarten (zum Beispiel einen Streit um ein Spielzeug) so erzählen kann, dass Sie verstehen, was los gewesen ist. "Vollständiger Satz" heißt nicht perfekte Grammatik, aber es sollte auch keine "Kindersprache" mehr sein.

Wenn sie Ihrem Kind eine altersgemäße Alltagsgeschichte erzählen ("Ich kam gerade bei Ikea auf den Parkplatz, da passte jemand nicht auf und fuhr dem Vordermann hinten drauf..."), sollte es sie verstehen, eventuell nachfragen und auch ungefähr wiedergeben können.

Auf Fragen von Ihnen zu konkreten Dingen sollte Ihr Kind so antworten können, dass sich die Antwort auch wirklich auf die Frage bezieht. Wenn Sie also nach den Beteiligten einer Streiterei im Kindergarten fragen, sollte es die Kinder benennen können und nicht nur erzählen, dass die Erzieherin geschimpft hat.

Ihr Kind sollte in der Lage sein, Symbole zu unterscheiden, zu vergleichen und in unterschiedlichen Zusammenhängen wiederzuerkennen, denn das ist eine Voraussetzung zum Erlernen des Lesens. Was sind Symbole? Die rote und die grüne Figur auf der Fußgängerampel, aber auch ein Stoppschild, ein gängiges Markenzeichen oder Ähnliches.

Ihr Kind sollte "sortieren" können, und dabei ist sortieren in vielerlei Hinsicht gemeint:

Sortieren nach dem Begriffspaar kleiner <> größer: Lassen Sie ihr Kind einfach mal die gute alte Knopfkiste durchwühlen und die kleinen und die großen Knöpfe heraussuchen.

Sortieren nach dem Begriffspaar leichter <> schwerer: Probieren Sie das zuerst mit gleichem Material; ein kleiner Kieselstein ist leichter als ein großer. Aber probieren Sie es auch mit unterschiedlichen Materialien; bei ungefähr gleich großen Stücken ist Holz leichter als Stein. Ein zusammengeknülltes Packpapier kann viel größer sein als ein Ziegelstein, aber trotzdem viel leichter.

Sortieren nach dem Begriffspaar schnell <> langsam: Auf der Autobahn wird schnell gefahren (die Bäume huschen schnell vorbei), in der Stadt langsam (die Schaufenster gleiten langsam vorbei). Und da wir ja leidgeprüfte AutofahrerInnen sind: Eigentlich möchte man auf der Autobahn schnell fahren, aber im Stau geht's nur langsam!

Sortieren nach dem Begriffspaar länger <> kürzer: Das gilt in zweierlei Hinsicht, nämlich als räumliche Ausdehnung (längeres oder kürzeres Brett) und als Zeitspanne (kürzere oder längere Fernsehsendung).

Sortieren nach dem Begriffspaar früh <> spät: Eigentlich wollten wir so früh aufstehen, dass es noch dunkel ist, aber jetzt ist es schon so spät, dass die Sonne schon hoch am Himmel steht (übrigens, "hoch" ist auch so ein Sortierbegriff - und ebenso "hell" und "dunkel").

Sortieren nach Zeit: Das ist zwar nicht ganz leicht, aber es ist schon von Vorteil, wenn Ihr Kind eine gewisse Vorstellung von Zeitspannen hat, also ungefähr sortieren kann, dass eine Sekunde ganz kurz ist, eine Minute relativ kurz, eine Stunde schon ziemlich lang ist, Tage durch Hell und Dunkel gekennzeichnet sind und eine Woche zum Beispiel zwischen zweimal "Sendung mit der Maus" vergeht.

Sortieren nach dem Begriffspaar vorher <> nachher: Vorher ist es Mehl, Butter, Eier, Zucker - nachher ist es Teig. Und vorher ist es Teig - nachher ist es Kuchen. Und vorher hatte ich Hunger - nachher war ich satt.

Sortieren nach den Begriffen vor - hinter - über - unter - zwischen. Das Auto steht vor dem Haus, die Schaukel dahinter. Die Tiefgarage ist unter dem Einkaufszentrum, die Uhr hängt über der Tür, die Gabeln liegen zwischen den Messern und den Löffeln. Wichtig ist auch die Kenntnis der Begriffe "drunter" und "drüber". Vor der Schule ist es noch wichtiger, ob man bei der Stange am Klettergerüst drunter her kriecht oder drüber weg klettert; in der Schule soll man vielleicht mal in die Zeile drunter oder in die Zeile drüber schauen.

Gerade kam das Wort "Zeile" vor. Es ist gut, wenn Ihr Kind verstanden hat, dass gelesener oder zu schreibender Text in Zeilen sortiert ist und dass (zumindest in unserer Kultur) Lesen und Schreiben immer irgendwie von links oben nach rechts unten sortiert wird. Helfen Sie Ihrem Kind, indem Sie ihm vorlesen und dabei mit dem Finger die Zeilen nachfahren (auch wenn Sie das wirklich für sich nicht brauchen und es Ihnen blöd vorkommt). Achten Sie aber darauf, dass Ihr Kind neben ("neben" ist auch ein Sortierbegriff) Ihnen sitzt, und nicht gegenüber, denn sonst muss es einen ganz schwierigen Umsetzungsvorgang (nämlich spiegelbildlich) vollziehen.

Eben kamen die Begriffe "rechts" und "links" vor. Gut, das ist auch für viele Erwachsene noch schwierig und muss wirklich nicht sein. Aber manchmal gibt es prima Eselsbrücken dazu. Tipp meiner ältesten Tochter aus dem Jahr 1982 (da war sie fünf Jahre alt): "Links ist da, wo ich den kleinen Leberfleck auf dem Handrücken habe." Hält bis heute!

Und weil ich nun gerade dabei bin, den Begriff des "Sortierens" arg zu strapazieren: Ihr Kind sollte sich auch selber "sortieren" können. Damit meine ich zum Beispiel, dass Ihre Tochter oder Ihr Sohn nach entsprechender Anleitung und reichlich Zeit für Übung in der Lage sein sollte, seine Werkzeuge beieinander zu halten. Die Lehrerin oder der Lehrer können nicht dafür verantwortlich sein, dass Ihr Kind am Ende des Schultags seine Sachen wieder in den Tornister packt. Das lässt sich an der Kindergartentasche durchaus schon üben. Auch sollte Ihr Kind in der Lage sein, sich selbständig für den Sportunterricht umzuziehen (für das Bereitlegen des Turnzeugs sind aber erstmal noch Sie verantwortlich). Das Pausenbrot will auch sortiert sein (nämlich eingepackt).

Ihr Kind sollte schon in der Lage sein, sich etwa 15 Minuten lang konzentriert und ohne Abschweifen mit einem Spiel oder einer Aufgabe zu beschäftigen. Wichtig ist auch, dass Ihr Kind nach einer Unterbrechung das Spiel oder die Aufgabe wieder aufnehmen und beenden kann, also nicht immer von vorne
beginnen muss.
Die folgenden Punkte fallen weniger in den Bereich der intellektuellen Schulreife, sondern zählen eher zur sozialen Schulfähigkeit, aber sie sollen schon hier angesprochen werden:

Es wäre gut, wenn Ihr Kind zu Hause an das Einhalten gewisser Ordnungen gewohnt ist. Das selbstverständliche Aufräumen eines Arbeitsplatzes, wenn man mit der Arbeit (zum Beispiel Basteln) fertig ist, gehört dazu - oder auch die einfache Erkenntnis, dass man einen Stift spitzen muss, wenn er stumpf gemalt ist. Schulen klagen manchmal über die Unselbständigkeit von Kindern, die gewohnt sind, dass die Eltern (meistens die Mütter) den "Kleinkram" schon irgendwie erledigen werden.

Kann Ihr Kind sich anstrengen? Damit ist gemeint, ein Ziel auch dann noch zu verfolgen, wenn kleine - und damit überwindbare - Hindernisse auftauchen. Fragt es Sie bei solchen Hindernissen um Hilfe? Kann es Ihre Hilfe umsetzen in eine Lösung?

Ein schulfähiges Kind sollte auch in der Lage sein, sich durch einen Rückschlag (zum Beispiel hält beim Basteln an einer Stelle mal wieder der Kleber nicht richtig) nicht völlig entmutigen zu lassen, sondern um Hilfe zu fragen und einen anderen Lösungsweg zu verfolgen oder auch einen neuen Anfang zu probieren.

Braucht Ihr Kind noch dauernde Zuwendung oder kann es eine bestimmte Tätigkeit auch alleine über den Zeitraum einer Viertelstunde selbständig fortführen? Kann Ihr Kind auch mal abwarten? In der Schule werden einige Situationen auf es zu kommen, in denen man einfach mal einen Moment warten muss, bis Lehrerin oder Lehrer Zeit haben, sich um das Problem zu kümmern .

6. Die soziale Reife
Zur sozialen Reife Ihres Kindes kann Ihnen in der Regel der Kindergarten die wesentlichsten Auskünfte geben - natürlich im Zusammenwirken mit Ihren eigenen Beobachtungen. Dort hat Ihr Kind meist mindestens zwei Jahre in sozialen Zusammenhängen zugebracht und wurde von geschulten Erzieherinnen beobachtet. Viele Situationen im Kindergarten sind vergleichbar mit Situationen in der Schule, und deshalb lässt das Verhalten Ihres Kindes in der Kindergartengruppe durchaus Schlüsse zu auf das zu erwartende Verhalten in der ersten Klasse.

Kann Ihr Kind sich in eine Gruppe integrieren? Diese scheinbar einfache Frage muss etwas genauer betrachtet werden.
Sicherlich ist es wichtig, dass Ihr Kind sich bei Bedarf an einer Gruppenaktivität beteiligt, also bereit und in der Lage ist, gemeinsam mit anderen Kindern an einer Aufgabe zu arbeiten, eigene Ideen einzubringen und trotzdem die Ideen der anderen zu berücksichtigen, also gemeinsam auf ein Ziel hinzuarbeiten. Diese Fähigkeiten werden in der Schule häufig erforderlich sein.

Es gibt aber auch Kinder, die durchaus gerne alleine sind, still für sich spielen, um sich herum gerne eine Zone der Ruhe haben und damit sehr zufrieden sind. Kinder sind eben unterschiedlich - gut so!

Andere Kinder wiederum sind ganz unglücklich, wenn sie nicht in der Gruppe sind, wissen mit sich alleine nichts rechtes anzufangen, können sich vielleicht nicht selbst beschäftigen.
Bei oberflächlicher Betrachtung könnte es so aussehen, als seien diese gruppenorientierten Kinder besser integriert und damit "sozial reifer". Das muss aber nicht so sein. Man sollte den eher stillen und zurückgezogenen Kindern ihren Freiraum lassen, solange sie sich bei Bedarf in eine Gruppe integrieren können; manchmal sind sie nur Individualisten.
Der Kindergarten hat Ihr Kind auch beobachtet unter dem Aspekt seiner "Streitkultur". Die Klasse ist - ebenso wie die Kindergartengruppe oder die Familie - eine soziale Gemeinschaft, in der es zwangsläufig auch zu Meinungsunterschieden oder Streitsituationen kommt.

Der Kindergarten wird Ihnen sagen können, ob Ihr Kind

auffallend häufig an Streitereien beteiligt ist,

die Schuld generell bei den Anderen sieht,

berechtigte eigene Interessen mit einer gewissen Beharrlichkeit durchsetzen kann,

auf die berechtigten Interessen der anderen Kinder eingehen kann,

sich auch mit Worten wehren kann und nicht gleich handgreiflich wird,

auf Streitschlichtung angemessen reagiert.

Zur sozialen Reife im weiteren Sinn zählt auch die Frage, ob sich das Kind eigentlich auf die Schule freut. Natürlich gibt es immer Ausnahmen, aber die meisten Kinder im Alter von sechs Jahren freuen sich auf die kommende Schulzeit. Warum? Am wichtigsten ist wohl der große Schritt in Richtung auf das Erwachsenwerden. In aller Regel sind die Kinder stolz, nun in der Institution "Schule" zu "arbeiten" und sehen weniger die Zwänge, die auf sie zukommen. Schließlich ist Schule auch ein ganz wesentlicher Schritt zur Selbständigkeit; man muss eben nicht mehr fragen "Was steht da geschrieben?"

Sollten Sie bei Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn nichts von dieser Wissbegier und Aufbruchsstimmung bemerken, kann das verschiedene Ursachen haben. Eine davon kann sein, dass Ihr Kind eben noch nicht schulreif ist und noch Zeit zum Spielen braucht. Möglich ist auch, dass ein Kind bei seinen älteren Geschwistern schlechte Erfahrungen mit Schule mitbekommen hat. Und vielleicht müssen Sie sich selbst die kritische Frage stellen, ob Sie - möglicherweise unbewusst - ein negatives Bild von Schule vermitteln.

Niemals darf mit Schule gedroht werden, auch wenn einem der Satz "Na warte, wenn Du erst in der Schule bist..!" schon herausrutschen kann.

Nochmals: die große Mehrheit schulreifer Kinder freut sich auf die Einschulung und steht mit
positiver Spannung in den Startlöchern. Wenn das bei Ihrem Kind nicht so ist, sollte das ein Grund sein, genau hinzuschauen.

7. Vorzeitige Einschulung - ein paar Faustregeln zu Pro und Contra

Obschon das Einschulungsalter - wie erwähnt - nicht mehr genau festgeschrieben ist, erfordert eine gewünschte Einschulung vor Eintritt der Schulpflicht von Ihnen ein Tätigwerden. Es kommt also der Gedanke auf an vorzeitige Einschulung, und da helfen Ihnen vielleicht ein paar Faustregeln weiter. Der Name sagt es schon - Faustregeln sind grob!
Auch wenn es die alte "Kann-Kind-Regelung" nicht mehr gibt, nach der man bei Kindern mit Geburtstagen in der zweiten Jahreshälfte an eine vorzeitige Eischulung denken kann, macht sie inhaltlich noch Sinn. Es ist ein Unterschied, ob ein Kind mit Geburtstag im August relativ knapp an der Schulpflicht "vorbei geschrammt" ist oder mit einem Geburtsdatum im letzten Quartal des Jahres doch sehr deutlich jünger als das Gros der Mitschülerinnen und Mitschüler sein wird.

Bei einem Mädchen kann man eher an vorzeitige Einschulung denken als bei einem gleichaltrigen Jungen. Es lässt sich nicht leugnen, dass die meisten Mädchen in diesem Alter in jeder Hinsicht einen deutlichen Entwicklungsvorsprung vor den Jungen haben und sich erst bei den 14-15-Jährigen wieder etwa ein Gleichstand der Entwicklung einstellt.

Ein Kind mit älteren Geschwistern wird eher für eine vorzeitige Einschulung in Frage kommen als das älteste Kind einer Familie oder ein Einzelkind. Die Gründe dafür sind ziemlich offensichtlich und auch schon mehrfach in diesem Text angesprochen worden.

Kinder, die schon länger im Kindergarten sind, wollen öfter selbst in die Schule. Zumindestens den intelligenteren Kindern (und um die wird es bei der Frage vorzeitiger Einschulung ja gehen) wird ein drittes Kindergartenjahr oft sehr langweilig. In manchen Fällen kann die Dauer des bisherigen Kindergartenbesuchs ein zumindest mit zu berücksichtigendes Kriterium sein. In anderen Fällen rächt sich hier manchmal ein früher begangener Fehler, nämlich der zu frühe Eintritt in den Kindergarten.

Wenn Sie selbst erhebliche Zweifel haben: Lassen Sie es! Im Zweifelsfall sollten Sie gegen vorzeitige Einschulung entscheiden.

8. Ein paar "Nebensächlichkeiten"
Natürlich sollen Sie Ihr Kind beteiligen an den Überlegungen rund um die Einschulung. Aber vergessen Sie bitte nicht: Ihr Kind kann nicht entscheiden! Über die letztendliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Leitung, über z.B. das Stellen eines Antrags auf vorzeitige Einschulung entscheiden Sie.
Vermeiden Sie dabei einen Fehler: Machen Sie Ihr Kind nicht "heiß", solange die Entscheidung für oder gegen Einschulung nicht gefallen ist. Solange die Sache in der Schwebe ist, darf das Kind nicht schon mental auf den Schulbesuch eingestellt werden. Das kann durch Kleinigkeiten passieren ("Du als Schulkind...") oder durch spektakuläre Aktionen wie den Kauf des Schulranzens, der für jedes Kind ein bedeutendes Ereignis ist. Ab einem bestimmten Punkt von Vorbereitungen ist es sehr schwierig für ein Kind, wenn die "Aktion Schule" doch noch gestoppt werden muss.

Sie sollten generell die Kinder nicht vorzeitig komplett mit Material für die Schule ausstatten. Ranzen, Butterbrotdose, Turnbeutel... - das kann man dann kaufen, wenn die Einschulung klar ist. Schulspezifisches Material wie Stifte, Zeichenblöcke und Ähnliches sollten Sie vorerst nicht anschaffen, denn Schulen haben unterschiedliche Vorstellungen von den idealen Materialien und werden Sie rechtzeitig informieren, was nötig ist bzw. in welcher Ausführung gewünscht wird. Meist gibt es dazu einen Informationsabend vor den Sommerferien, es bleibt also genügend Zeit, die Schultüte noch mit den gewünschten Sachen zu füllen.

Versuchen Sie bitte, in den alltäglichen Gesprächen mit dem Kind kein falsches Bild von der Schule zu vermitteln. Strikt verboten ist natürlich jedes Drohen mit dem kommenden Schulbesuch, aber auch ein euphorisches Hochjubeln der kommenden Schulzeit sollte vermieden werden, weil hier der Grundstein für spätere Enttäuschungen gelegt werden kann, wenn unrealistische Erwartungen geweckt worden sind. Versuchen Sie, Schule bzw. den Schulbesuch als das darzustellen, was Schule und Schulbesuch sind - nämlich selbstverständlich!

Der Beginn der Schulzeit ist ein ganz wesentlicher Schritt in der Kindheit. Es werden Grundsteine gelegt für mindestens zehn Jahre einer ähnlichen "Berufstätigkeit" Ihres Kindes, und darüber hinaus natürlich auch für das ganze Leben. Damit meine ich nicht Schulabschlüsse, die dann wieder zu bestimmten Ausbildungsgängen berechtigen, sondern es geht um den Aufbau und den Erhalt einer Freude am lebenslangen Lernen. Hier begangene Fehler können in manchen Fällen weitreichende oder zumindest langfristige Folgen haben - zum Glück lassen sich die meisten Fehler leicht vermeiden.

 

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Sekretariat:

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